Arbeitsvermittlung Bensch

in Sachsen und Niederschlesien

Flinzstraße 15 c | 02625 Bautzen | Tel.: (0 35 91) 53 12 75

Welchen Wert und welche Gültigkeit hat eigentlich ein Gutschein?

Der Wert eines Gutscheins richtet sich nicht mehr nach der Dauer der Arbeitslosigkeit, sondern wird einheitlich in Höhe von:

  • 2.000,- Euro nach einer Dauer von 6 Wochen Arbeitslosigkeit (neu seit 01.01.2011),
    bei Bezug von Arbeitslosengeld I, ausgestellt. 

  • Die Berechtigung besteht auch bei ruhendem Anspruch. Der VGS verliert seine Gültigkeit mit Auslaufen des ALG-Anspruches.

  • Bei Anspruch auf ALG II kann ein VGS (nach § 16 SGB II) oder ähnliche Bescheinigung ausgestellt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Arbeitsgemeinschaft
    oder Ihren zuständigen Landkreis (Jobcenter).

Der Gutschein ist 3 Monate gültig und kann bei o.g. Voraussetzungen neu beantragt werden.

TIP 1:

Bei Beschäftigung in ABM oder SAM wird ebenfalls ein VGS ausgestellt. Besteht der Wunsch vor der 6 Wochenfrist vermittelt zu werden oder besteht kein Anspruch auf einen VGS, so richtet sich die daher selbst zu tragende Vergütung nach Aufwand, Art und Dauer des vermittelten Arbeitsplatzes. Sie darf höchstens dem Wert des jeweiligen Gutscheins entsprechen und ist grundsätzlich nach erfolgter Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis zu zahlen.

Die Verrechnungssätze ohne VGS bei uns:

  • sind dem Markt angepaßt und deshalb moderat
  • eine Ratenzahlung ist Bestandteil unseres schriftlichen Vertrages

TIP 2:

Kommt eine Selbstzahlerregelung in Betracht, kann dies folgenden Vorteil verschaffen:

  • keine  oder nur geringe  Dauer  der  Arbeitslosigkeit

    Beispiel:
    Bei einer länger andauernden Arbeitslosigkeit mit einem im Gegensatz zum regulären Lohn geringeren Einkommen, entsteht innerhalb kurzer Zeit ein Defizit der Einkommenslage im Vergleich zum regulären Lohn. Besteht jedoch die Möglichkeit umgehend ein neues Beschäftigungsverhältnis zu beginnen, amortisiert sich die Investition (Selbstzahlerregelung) recht schnell.

Wann kommt der Gutschein zum Einsatz?

Der Gutschein wird von der Agentur für Arbeit, ARGE, Jobcenter an den privaten Vermittler ausgezahlt, wenn er Sie innerhalb der 3 monatigen Gültigkeitsdauer des Vermittlungsgutscheins in ein

  • versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis,
  • mit einer Dauer von mindestens 3 Monaten,
  • und einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden vermittelt.

Wir stellen uns vor

Im folgenden möchten wir Ihnen anhand eines Ablaufplanes Wirkungs- und Arbeitsweise der
privaten Vermittlung vorstellen, der es Ihnen ermöglicht, die Vorzüge einer privaten Arbeits-
vermittlung zu nutzen.

In der heutigen Zeit ist es oft schwer einen neuen Job zu finden. Hier gilt es zur richtigen Zeit
am richtigen Ort zu sein, um Veränderungen und Trends zu erkennen.

Darum kümmern wir uns!

Wie? - Ablaufplan

  1. Sie kommen mit oder ohne Gutschein zur Arbeitsvermittlung Bensch in die Flinzstraße 15 c oder vereinbaren telefonisch einen Termin.
  2. Wenn möglich, bringen Sie bitte zu Ihrem Termin Ihre Bewerbungsunterlagen, ein Foto, Zeugnisse und eventuelle Referenzen mit.
  3. Zu Beginn unseres Gesprächs stellt sich die Arbeitsvermittlung Ihnen kurz in ihrer Arbeitsweise vor, um ein gegenseitiges Vertrauen aufzubauen. In unserem Gespräch erfolgt dabei eine genaue Profilerstellung für Sie, um möglichst alle Vermittlungsmöglichkeiten zu erfassen. Schwerpunkt hierbei bilden Ihre Berufserfahrungen hinsichtlich vorangegangener Tätigkeiten. Im weiteren Verlauf legen Sie den Umkreis fest, in dem Sie vermittelt werden möchten. Ihre Angaben zu Arbeitszeiten, Lohnvorstellungen und möglichem Beginn der Arbeitsaufnahme runden das Gespräch ab.
  4. Nach Abschluß unseres Gesprächs, bewerben wir Sie nach den vorherigen Vereinbarungen in verschiedenen Unternehmen und informieren Sie umgehend über unsere Ergebnisse.

Wichtige Informationen zum Thema Gutschein für Sie

Seit April 2002 kann jeder Arbeitsuchende einen privaten Vermittler aufsuchen.

Damit diese Vermittlung für Sie kostenfrei bleibt, benötigen Sie einen Vermittlungsgutschein Ihrer Agentur für Arbeit, ARGE oder Ihres zuständigen Amtes (Landkreis).

Wo bekomme ich den Gutschein?

Ihren Gutschein erhalten Sie von Ihrem Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit/ ARGE/ Jobcenter persönlich oder an der Teaminformation.

Es besteht auch die Möglichkeit diesen per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail unter Angabe Ihrer Kundennummer anzufordern.

Wer hat Anspruch auf einen Gutschein?

Ihren Gutschein erhalten Sie von der Agentur für Arbeit, wenn Sie

  • arbeitsuchend sind und Arbeitslosengeld I beziehen und mindestens 6 Wochen arbeitslos gemeldet und demzufolge noch nicht vermittelt worden sind.
  • ALG II - Empfänger können einen Vermittlungsgutschein oder eine ähnliche Bescheinigung nach § 16 SGB II bekommen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

TIP:

Selbstverständlich können Sie schon vorher einen privaten Vermittler aufsuchen. Somit haben wir in Zusammenarbeit mit Ihnen eine längere Vorbereitungszeit, was die Vermittlungschancen erhöht.