Arbeitsvermittlung Bensch

in Sachsen und Niederschlesien

Postplatz 3 | 02625 Bautzen | Tel.: (0 35 91) 53 12 75

Arbeitnehmer

Unser Bewerbungsservice:

Unabhängig von den Leistungen der privaten Arbeitsvermittlung, bieten wir folgenden Service preiswert an:

- Anfertigen kompletter Bewerbungsunterlagen in Papierform und/ oder digital
  zum Versenden per Mail als PDF, je nach Wunsch
- Anschreiben
- Deckblatt
- Lebenslauf
- Scannen von Unterlagen/ Zeugnissen usw.

Weitere Hinweise und praxisorientierte Tipps bekommen Sie bei uns:

Gehen Sie bei der Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen einfach davon aus:
Der Unternehmer (m/w), bei dem Sie sich bewerben, kennt Sie nicht.

Das erste was der Unternehmer an Informationen über Sie erhält, steht
ausschliesslich in Ihrer Bewerbungsunterlage, deren Inhalt der Unternehmer
einem Soll-Ist-Vergleich unterzieht. Keiner kennt die zu besetzende Stelle mit
allen fachlichen und persönlichen Anforderungen genauer. In diesem Moment wird
anhand der vorliegenden Unterlagen über eine eventuelle Kontaktaufnahme/
gleichzeitige oder spätere Einladung entschieden.

Egal für welche Position Sie sich bewerben - heben Sie sich positiv von Ihren
Mitbewerbern ab. Bleiben Sie jedoch dabei stets authentisch.
Es ist Ihre (Be)Werbung für Sie selbst.


Arbeitsweise unserer Vermittlung:


Im Folgenden möchten wir Ihnen anhand eines Ablaufplanes Wirkungs- undArbeitsweise der privaten Arbeitsvermittlung vorstellen, der es Ihnen ermöglicht,die Vorzüge einer privaten Arbeitsvermittlung zu nutzen.In der heutigen Zeit ist es oft sehr schwer einen neuen sowie für sich passendenJob zu finden. Hier gilt es: Zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu sein, umVeränderungen und Trends zu erkennen.


Dann sind sie bei uns gerade richtig, denn:

     Darum kümmern wir uns!

  1. Sie kommen mit oder ohne Gutschein zur Arbeitsvermittlung Bensch auf den
      Postplatz 3 oder vereinbaren telefonisch einen Termin.

  2. Wenn möglich, bringen Sie bitte zu Ihrem Termin Ihre Bewerbungsunterlagen,
      ein Foto, Zeugnisse und eventuelle Referenzen mit.

  3. Zu Beginn unseres Gesprächs stellt sich die Arbeitsvermittlung Ihnen kurz in
      ihrer Arbeitsweise vor. In unserem Gespräch erfolgt dabei eine genaue
      Profilerstellung für Sie, um möglichst alle Vermittlungsmöglichkeiten zu
      erfassen. Schwerpunkt hierbei bilden Ihre Berufserfahrungen hinsichtlich
      vorangegangener Tätigkeiten. Im weiteren Verlauf legen Sie den Umkreis
      fest, in dem Sie vermittelt werden möchten. Ihre Angaben zu Arbeitszeiten, 
      Lohnvorstellungen und möglichem Beginn der Arbeitsaufnahme runden das
      Gespräch ab.

  4. Nach Abschluss unseres Gesprächs bewerben wir Sie, nach den vorherigen
      Vereinbarungen, in verschiedene Unternehmen und informieren Sie
      umgehend über unsere Ergebnisse. 

Wichtige Informationen zu Ihrem Vermittlungsgutschein sowie zum Vermittlungsablauf finden Sie hier 


Weitere Informationen rund um das Thema Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Wenn Sie mindestens 6 Wochen arbeitslos gemeldet sind und die Agentur für Arbeit (ARGE) od. Landkreis (Jobcenter) Ihnen keine Arbeit vermitteln konnte, haben Sie Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 MPAV AVGS SGB III (vorher § 421 g SGB III) bzw. § 16 SGB II und können sich an einen privaten Arbeitsvermittler wenden, der versucht, Sie in Arbeit zu bringen.


Achtung - ebenfalls wichtig!

Aus dem unter "Aktuelles" zu findenden Gesetzestext unter (4) - 1/2/3 geht hervor,
daß der AVGS zur Auswahl eines Trägers berechtigt ist. Das bedeutet jedoch nicht, daß Sie in Ziffer nur einen Träger ansprechen dürfen, sondern lediglich, daß
nur ein Träger, nämlich der, der Sie tatsächlich in Arbeit bringt, zur Abrechnung
des Originalgutscheins berechtigt ist, ergo wie bisher.

Ansprechen können Sie nach wie vor mehrere Vermittler, das erhöht wie
gehabt Ihre Chancen, denn jeder Arbeitsvermittler verfügt über eigene
Stellenangebote, die Sie nutzen sollten, um für sich die beste
Arbeitsmöglichkeit in Anspruch zu nehmen. Ein Gespräch ist
unverbindlich und kostet weder Geld noch den Originalgutschein.

Weitere Informationen, auch zur Vermittlung ohne Vermittlungsgutschein, finden Sie im oben stehenden Link.